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Einreisebestimmungen Russland E-Visum |

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für das E-Visum Russland

Wichtige Informationen für Reisende mit einem elektronischen Visum (E-Visum)

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig durch. Mit der Beantragung und Nutzung eines elektronischen Visums sind bestimmte Einreise- und Aufenthaltsbedingungen verbunden, die von jedem Reisenden eigenverantwortlich einzuhalten sind.

Wer kann ein elektronisches Visum beantragen?

Das elektronische Visum kann ausschließlich von Staatsangehörigen der von der Russischen Föderation zugelassenen Staaten beantragt werden.

Da die Liste der berechtigten Staatsangehörigkeiten regelmäßig angepasst werden kann, empfehlen wir, vor der Antragstellung die aktuelle Übersicht zu prüfen.

Zur aktuellen Liste der berechtigten Staatsangehörigkeiten

Gültigkeit des elektronischen Visums

Das elektronische Visum (E-Visum) berechtigt zur einmaligen Einreise in die Russische Föderation.

Gültigkeitsdauer

Das E-Visum ist bis zu 120 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Maximale Aufenthaltsdauer

Innerhalb der Gültigkeitsdauer darf sich der Reisende maximal 30 Kalendertage ab Grenzübergang in Russland aufhalten. Bitte beachten Sie, dass sowohl der Tag der Einreise als auch der Tag der Ausreise als volle Aufenthaltstage gezählt werden.

Verlängerung des Aufenthalts bei unvorhersehbaren Umständen

Eine Verlängerung des elektronischen Visums oder der zulässigen Aufenthaltsdauer ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Sollte eine rechtzeitige Ausreise jedoch aus Gründen, die der Reisende nicht selbst zu vertreten hat, unmöglich werden (z. B. aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Krankenhausaufenthalts, einer Flugannullierung, behördlicher Maßnahmen oder anderer außergewöhnlicher Umstände), müssen die zuständigen russischen Behörden unverzüglich informiert werden.

In solchen Fällen sollten sich Reisende umgehend an die zuständige Migrationsbehörde des Innenministeriums der Russischen Föderation (MVD), an die Grenzbehörden oder andere zuständige staatliche Stellen wenden und die entsprechenden Nachweise vorlegen.

Je nach Einzelfall können die Behörden ein Ausreisevisum oder andere aufenthaltsrechtliche Dokumente ausstellen, die eine spätere legale Ausreise ermöglichen. Das Ausreisevisum wird in der Regel in den Reisepass eingetragen.

Wichtig: Wer erkennt, dass die zulässige Aufenthaltsdauer nicht eingehalten werden kann, sollte nicht bis zum Ablauf des Visums warten, sondern die zuständigen Behörden möglichst frühzeitig informieren und deren Anweisungen befolgen.

Ein Überschreiten der zulässigen Aufenthaltsdauer ohne behördliche Genehmigung kann als Verstoß gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gewertet werden. Dies kann zu Geldbußen, erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise sowie zu zukünftigen Einreisebeschränkungen oder Einreisesperren für die Russische Föderation führen.

Zulässige Reisezwecke

Das elektronische Visum kann für verschiedene Reisezwecke genutzt werden:

  • touristische Reisen
  • Besuch von Freunden oder Verwandten
  • geschäftliche Termine
  • kulturelle Veranstaltungen
  • wissenschaftliche, technische oder wirtschaftliche Kontakte
  • humanitäre Zwecke

Für die Beantragung eines elektronischen Visums ist keine Einladung eines Hotels, einer Privatperson oder eines Unternehmens erforderlich.

Einreise über zugelassene Grenzübergänge

Die Einreise und Ausreise mit einem elektronischen Visum ist ausschließlich über die von den russischen Behörden zugelassenen Grenzübergänge möglich. Hierzu gehören zahlreiche internationale Flughäfen, Seehäfen, Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge.

Die aktuelle Liste der zugelassenen Grenzkontrollpunkte finden Sie auf unserer Seite zum E-Visum Russland.

Reisepass

Für die Beantragung eines elektronischen Visums gelten folgende Anforderungen:

Mindestgültigkeit

Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Freie Seiten

Im Reisepass muss mindestens eine freie Doppelseite für Ein- und Ausreisestempel vorhanden sein.

Krankenversicherung

Ausländische Staatsangehörige müssen für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts in Russland über eine gültige Auslandskrankenversicherung verfügen.

Die Versicherung muss Leistungen für medizinische Notfälle und notwendige Behandlungen in Russland abdecken.

Auf Verlangen der Grenzbehörden kann ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden müssen.

Informationen zur passenden Auslandskrankenversicherung für Russland finden Sie hier.

Mitführen des elektronischen Visums

Nach der Genehmigung wird das elektronische Visum als PDF-Dokument bereitgestellt.

Wir empfehlen dringend:

  • das Visum auszudrucken und mitzuführen
  • zusätzlich eine digitale Kopie auf dem Smartphone oder Tablet zu speichern

Bei der Einreise müssen Reisepass und Visum den Grenzbeamten vorgelegt werden.

Bewegungsfreiheit innerhalb Russlands

Inhaber eines elektronischen Visums dürfen sich grundsätzlich im gesamten Gebiet der Russischen Föderation bewegen.

Ausgenommen sind einzelne Regionen, Grenzgebiete, militärische Einrichtungen und sonstige Bereiche, für die besondere Genehmigungen erforderlich sind.

Verantwortung des Reisenden

Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich,

  • die Gültigkeit seines Reisepasses zu überprüfen,
  • die zulässige Aufenthaltsdauer einzuhalten,
  • eine gültige Krankenversicherung mitzuführen,
  • die Einreisevoraussetzungen zu erfüllen,
  • sowie die geltenden Einreise-, Aufenthalts-, Zoll- und Sicherheitsvorschriften der Russischen Föderation zu beachten.

Verstöße gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können zu Bußgeldern, Ausreiseproblemen oder zukünftigen Einreisebeschränkungen führen.

Zoll- und Einreisebestimmungen

Neben den Visavorschriften müssen Reisende auch die geltenden Zoll- und Einreisebestimmungen der Russischen Föderation beachten.

Insbesondere bei der Ein- und Ausfuhr von Bargeld, technischen Geräten, Medikamenten oder Fahrzeugen können besondere Vorschriften gelten.

Wichtige Informationen zur Zollanmeldung und zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier.

Rechtlicher Hinweis

Die Einreiseentscheidung liegt ausschließlich bei den zuständigen russischen Grenz- und Migrationsbehörden.

Die Erteilung eines elektronischen Visums begründet keinen automatischen Anspruch auf Einreise.

Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen der zuständigen russischen Behörden und des offiziellen E-Visa-Portals.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung Ihres E-Visums, einer Reisekrankenversicherung oder Fragen zur Einreise nach Russland?
Unser Team berät Sie gerne telefonisch oder per E-Mail.

Stand: Juni 2026