Auslandskrankenversicherung für Russland
Auslandskrankenversicherung für Einreise nach Russland
Visumsanträge werden von der russischen Botschaft beziehungsweise dem Generalkonsulat nur mit einem gültigen Nachweis einer von Russland anerkannten Reisekrankenversicherung entgegengenommen.
Falls Sie bereits über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, fragen Sie bitte bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen nach einem zusätzlichen Dokument, welches den Versicherungsschutz beweist. (Bescheinigung über eine Auslandskrankenversicherung zur Vorlage bei dem russischen Konsulat Vertretungen).

- Versicherungsnummer
- Vollständige Angaben zum Versicherungsunternehmen
- Vollständiger Name des Versicherten
- Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Russland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken.
- Übersicht der versicherten medizinischen Krankentransportleistungen, einschließlich Überführung im Falle des Todes.
- Mindestdeckungssumme, welche nicht unter 30.000 € liegen darf
- Der territoriale Gültigkeitsraum muss weltweit, die Russische Föderation bzw. Europa, einschließlich Russland, sein.
PDF-Antrag:
Reisekrankenversicherung ab 25,00 € pro Jahr
Diese Rahmenbedingungen gelten für die Jahres-Reise-Krankenversicherung:
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Geltungsbereich: Weltweit
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Geltungsdauer: Beliebig viele Reisen mit einer maximalen Reisedauer von jeweils 56 Tagen
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Laufzeit: 365 Tage, individueller Versicherungsbeginn
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Abschlussfrist: Versicherungsabschluss ist jederzeit vor Antritt der Reise möglich
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Vertragsverlängerung: Automatisch für weitere 365 Tage, sofern nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf eine schriftliche Kündigung erfolgt
Die Jahres-Reise-Krankenversicherung erstattet Ihnen:
- Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente im Ausland
- Kosten für Krankentransport zur nächstgelegenen Klinik sowie für den gegebenenfalls sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
- Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen
- Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze aufgrund eines Unfalles bis 15.000 €
- Kosten für zahlreiche Zusatzleistungen, zum Beispiel Anreise von Familienmitgliedern bei Krankenhausaufenthalt über fünf Tage
- Keine Selbstbeteiligung
- Weitere Versicherungsleistungen sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt.








