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Zollbestimmungen Russland | Einfuhrbestimmungen | Ausfuhrbestimmungen

Zollbestimmungen Russland: Einfuhrbestimmungen & Ausfuhrbestimmungen

Sie planen eine Reise nach Russland? Dann sollten Sie sich vor Ihrer Abreise unbedingt über die aktuellen Zollbestimmungen für Russland erkundigen, um böse Überraschungen zu vermeiden. So können Sie sicher in Ihr Reiseland ein- und wieder ausreisen. Für Privatreisende gibt es viele Einschränkungen, die bei der Ein- und Ausfuhr zu beachten sind. Welche, haben wir für Sie zusammengefasst.

Einfuhrbestimmungen bei der Einreise nach Russland

Freimengen allgemein

Generell dürfen Reisende für Ihren persönlichen Gebrauch (nicht zu geschäftlichen Zwecken) Waren zollfrei nach Russland einführen. Dabei gelten folgende Reisefreimengen:

  • Flugreisen: Gesamtwert bis zu 10.000 €, Maximalgewicht bis zu 50 kg
  • Reisen mit Auto oder Zug: Gesamtwert bis zu 1.500 €, Maximalgewicht bis zu 50 kg

Sollten diese freien Mengen- der Wertgrenzen überschritten werden, muss bei der Einreise nach Russland die Ware im Zollformular deklariert werden. Bei einem über der Freimenge liegenden Wert oder Gewicht müssen Einfuhrabgaben von 30 % des Warenwertes oder mindestens 5 € pro Kilogramm gezahlt werden.

Sollten Sie wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Elektronik mit sich führen, sollten Sie zu Ihrer Sicherheit ein Formular zur Deklaration dieser Gegenstände ausfüllen und anmelden, im Idealfall mit Kaufbelegen. Andernfalls kann es passieren, dass der russische Zoll den Warenwert schätzt und Sie eine Abgabe entrichten müssen.

Offizielle Formulare des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation:

Einfuhrbestimmungen für Bargeld

Im Gesamtwert von bis zu 10.000 € kann Bargeld nach Russland frei ein- beziehungsweise ausgeführt werden. Als Bargeld gelten beispielsweise alle Banknoten und Münzen, welche aktuell als Zahlungsmittel in Russland oder ein anderen Staaten akzeptiert werden.

Sollten Sie über 10.000 € mit sich führen, muss dies bei der Ein- und Ausreise in der Zolldeklaration angemeldet werden. Ebenso müssen Wertpapiere, Wechsel- und Bankchecks im russischen Zoll deklariert werden. Wichtig sin dabei Angaben zum Eigentürmer, zur Herkunft, die beabsichtigte Verwendung des Bargeldes und die geplante Reiseroute (inklusive Transportmittel, Abreise-, Transit- und Zielland).

Zu beachten: Sie sollten stets auch die Zollbestimmungen des Heimat- beziehungsweise Abreiselandes bei Reisen nach Russland berücksichtigen. Barmittel im Wert von 10.000 € oder mehr müssen in der EU bei der Ein- und Ausreise beim Zoll angemeldet werden.

Einfuhrbestimmungen für elektronische Geräte

Bei Einfuhr von Neuware bzw. Geräten, welche die erlaubte Stückzahl überschreiten, sollten Sie entsprechende Kaufbelege oder Zertifikate mitführen, damit der entsprechende Wert der Ware deklariert werden kann.

Pro Person sind bei der Ein- und Ausreise nach Russland zwei Mobiltelefone zollfrei. Ebenso eine Foto-, Video- und Kinokamera, ein Laptop, ein Fernseher bis 42 Zoll, ein Radio, ein Diktiergerät, etc. pro Person.

Sollten Sie ein Smartphone, Tablet oder Laptop originalverpackt nach Russland transportieren (als Geschenk o.ä.), muss dies zusammen mit einem Kaufbeleg im Zollformular angegeben werden.

Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel

Seit August 2014 ist die Einfuhr von bestimmten Lebensmitteln aus Kanada, der USA, Australien, Norwegen und der EU verboten. Als Tourist können Sie Lebensmittel für den privaten Konsum oder als Geschenk mit sich führen, allerdings sollten Sie dabei Folgendes beachten:

Bei der Einfuhr nach Russland sind

  • Fleisch, roher Fisch und rohe Eier verboten. Schweinfleisch oder Wurst aus Litauen und Polen sind aufgrund der afrikanischen Schweinepest (ASP) nicht erlaubt.
  • Käse, Butter und andere Milchprodukte ebenfalls verboten. Ausnahmen sind meistens Milchpulver für Säuglingsnahrung, Milch sowie Milchprodukte aus Andorra, Norwegen, Liechtenstein, San Marino und der Schweiz.
  • Honig oder selbstgemachten Konserven wie Marmelade o.ä. in haushaltsüblichen Mengen auf 2 kg beschränkt. Eindeutige Regelungen gibt es nicht.
  • Speisepilze bis zu 2 kg erlaubt.
  • pflanzliche Erzeugnisse, Saatgut, Pilze und Kartoffeln kontrollpflichtig. Sie bedürfen eines gültigen Pflanzengesundheitszeugnisses (phytosanitäres Zertifikat).

Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol

Folgende Freimengen sind pro Reisenden ab 17 Jahre zollfrei:

  • maximal 250 g Tabakwaren, beispielsweise:
  • 200 Zigaretten oder
  • 50 Zigarren oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 250 g Rauchtabak
  • 1 Liter Alkohol und alkoholhaltige Getränke mit mehr als 22 Vol.-% oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-% oder
  • 4 Liter Wein und 16 Liter Bier.

Waren im Wert von 430,00 € bei Flugreisen dürfen zollfrei eingeführt werden. Bei Reisenden unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175,00 €. Wird dieser Gesamtwert überstiegen, müssen Zollabgaben entrichtet werden.

Einfuhrbestimmungen für Medikamente

Für Ihre Aufenthaltsdauer dürfen Sie selbstverständlich die von Ihnen benötigten Medikamente mitnehmen. Falls möglich sollten Sie sich eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen. Anfang Juni 2016 wurde das Gesetz über die Einfuhr von Medikamenten für den privaten Gebrauch verschärft. Seitdem dürfen rezeptpflichtige Medikamente, welche einen starken Wirkstoff enthalten, nur gegen Vorlage eines Rezepts nach Russland eingeführt werden. Dies betrifft allerdings nur eine kleine Gruppe von Medikamenten wie z.B. Medikamente, die eine narkotisierende Wirkung haben oder psychotrope Substanzen enthalten.

Mitnahme von Haustieren

Haustiere wie Katzen oder Hunden dürfen mit Ihnen zusammen nach Russland einreisen. Dabei darf jeder Reisende maximal zwei Tiere mitnehmen und muss einen internationalen Heimtierausweis mit sich führen. Außerdem darf das jeweilige Gesundheitszeugnis nicht älter als 5 Tage vor Ihrer Abreise sein.

Ausfuhrbestimmungen bei der Ausreise aus Russland

Freimengen allgemein

Wenn Sie nach Ihrer Russlandreise wieder nach Hause reisen möchten, müssen bei der Mitnahme von Waren einige Regelungen bzw. Ausfuhrbestimmungen beachtet werden.

Folgende Reise-Freimengen gelten für Privatreisende bei der Ausfuhr von Waren aus Russland:

  • aufgrund der Gefährdung aller Störarten ist die Einfuhr von Kaviar verboten. Für den persönlichen Gebrauch dürfen pro Person 250 g in einzeln gekennzeichneten Behältern ausgeführt werden
  • zollfreie Mengen für Alkohol sind:
  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.% oder mehr oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.% oder
  • 4 Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier

Sonderregelungen

Diese Waren dürfen nur mit einer offiziellen Genehmigung oder Bescheinigung über die Grenzen der Russischen Föderation transportiert werden:

  • Waffen und Munitionen
  • Archivdokumente
  • Kunstgegenstände und Antiquitäten. Grundsätzlich verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.
  • seltene oder vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen.

Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Im eigenen Interesse wird der Reisende darauf hingewiesen, sich rechtzeitig über die Bestimmungen für die von ihm ausgewählten Ziel- oder Durchreiseländer zu erkundigen. Hierzu relevante Informationen können unter folgender Internet-Adressen abgerufen werden.


Vertretung des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation in Bonn

Experte für Zollfragen
Evgeny V. Prisukhin

Büro:
Simrockallee 2
53173 Bonn

Tel.: 022 372 76 38
Fax: +49 228 555 46 508
E-Mail: ruszoll@gmail.com

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