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Zollbestimmungen | Einfuhrbestimmungen | Russland

Zollbestimmungen: Einfuhr nach Russland

Wenn Sie eine Reise nach Russland planen, sollten Sie sich im Voraus über die geltenden Zollbestimmungen informieren, um unnötige Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise zu vermeiden. Für Privatpersonen gelten bestimmte Freimengen und Regeln.

Einfuhr von Waren für den persönlichen Gebrauch

  • Flugreisen: bis zu 10.000 € Gesamtwert, maximal 50 kg
  • Reisen mit Auto, Bus oder Zug: bis zu 500 € Gesamtwert, maximal 25 kg

Wird diese Freimenge überschritten, muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden.
Es fallen 30 % des Warenwertes oder mindestens 4 € pro kg (vom Überschreitungswert) an.

Bargeld

  • Bis zu 10.000 USD (oder Gegenwert in anderer Währung) frei ein- und auszuführen.
  • Beträge über 10.000 USD müssen bei Ein- und Ausreise deklariert werden.
  • Ab 100.000 USD ist ein Nachweis über die Herkunft des Geldes erforderlich.
  • Bankkarten müssen nicht deklariert werden.

Wichtiger Hinweis (aktuelle Situation):
Bei Ausreise über die Baltischen Staaten (Estland, Lettland, Litauen) ist die Ausfuhr von Euro-Bargeld nach Russland verboten.
Erlaubt sind nur andere Währungen, z. B. US-Dollar, Schweizer Franken oder vergleichbare Devisen.

Alkohol

  • Maximal 5 Liter pro Person (ab 18 Jahren).
  • Davon bis zu 3 Liter frei,
  • 3–5 Liter müssen deklariert werden (zusätzlich 10 € pro Liter).
  • Über 5 Liter ist die Einfuhr verboten.

Tabakwaren (ab 18 Jahren)

  • 200 Zigaretten
  • oder 50 Zigarren
  • oder 250 g Tabak
  • oder eine entsprechende Kombination (max. 250 g gesamt)

Lebensmittel

  • Bis zu 5 kg pflanzliche Produkte (außer Saatgut, Pflanzkartoffeln, Stecklinge etc., diese nur mit phytosanitärem Zertifikat).
  • Bis zu 5 kg tierische Produkte, jedoch nur fertige Produkte in Originalverpackung.
  • Achtung: Der Rosselkhoznadzor (russische Veterinär- und Pflanzenschutzbehörde) kann jederzeit Einfuhrverbote für bestimmte Länder oder Produkte verhängen.

Elektronische Geräte (inkl. Sondergeräte)

  • Pro Person erlaubt:
    • 2 Mobiltelefone / Smartphones
    • 1 Laptop oder Tablet
    • 1 Foto- oder Videokamera
    • Zubehör in haushaltsüblichen Mengen
  • Nicht einführen (aufgrund der aktuellen Situation streng untersagt oder nur mit Sondergenehmigung):
    • Drohnen
    • Funkgeräte und Amateurfunkanlagen
    • Ferngläser

Neuware in Originalverpackung (z. B. als Geschenk) sollte immer mit Kaufbeleg deklariert werden.

Medikamente

  • Persönliche Medikamente dürfen mitgenommen werden.
  • Stark wirkende, psychotrope oder narkotische Substanzen nur mit ärztlichem Rezept.

Haustiere

  • Maximal 2 Tiere pro Person (Hund oder Katze).
  • Erforderlich: Internationaler Heimtierausweis mit Impfungen und tierärztlicher Untersuchung (nicht älter als 14 Tage vor Reisebeginn).

Kfz-Versicherung und Fahrzeugeinreise

Aufgrund der aktuellen Sanktionen gilt die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung in Russland nicht mehr.
Reisende mit eigenem Fahrzeug müssen daher zwingend eine russische Kfz-Versicherung (OSAGO) abschließen.

Diese Versicherung ist nicht beim Grenzübertritt vorzulegen, sondern nur im Falle einer Verkehrskontrolle.

Sie können die Versicherung bereits vor der Reise online abschließen, z. B. hier:
OSAGO für ausländische Fahrzeuge – zelenkarta.com

Wichtiger Hinweis für Fahrer:
Wenn Sie nicht der Fahrzeughalter oder Eigentümer sind, benötigen Sie eine Vollmacht des Halters.
Diese sollte notariell beglaubigt und ins Russische übersetzt sein.
Alternativ können Sie eine mehrsprachige Vollmacht (z. B. Deutsch–Russisch) verwenden.

Zollerklärung für Fahrzeuge

Für die befristete Einfuhr von Fahrzeugen in die Russische Föderation ist eine Zollerklärung erforderlich.

  • Sie muss in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden.
  • Die Erklärung wird auf einem doppelseitigen Ausdruck benötigt.
  • Eine Ausfertigung bleibt beim Zoll, die andere müssen Sie bis zur Ausreise aufbewahren und bei Rückreise vorlegen.
  • Das Fahrzeug darf sich im Rahmen der befristeten Einfuhr maximal 1 Jahr in der Russischen Föderation aufhalten.

Offizielle Dokumente zum Download


Vertreter des Föderalen Zollamtes der Russischen Föderation in Deutschland

Leiter: Ewgenij Prisukhin
Adresse: Simrockallee 2, 53173 Bonn
Tel.: +49 (0) 228/372 7638
Fax: +49 (0) 228/555 46 508
E-Mail: ruszoll@gmail.com

Hinweis / Haftungsausschluss
Alle Angaben zu den Zollbestimmungen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt.
Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen.
Verbindliche und stets aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Föderalen Zolldienst der Russischen Föderation unter www.customs.gov.ru (nur mit VPN erreichbar).

 

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